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Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Landesbank Berlin Holding AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden bisher keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt. |