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Nachlass- und Stiftungsmanagement

Nachlass- und Stiftungsmanagement
Wer über umfangreiches Vermögen verfügt, trägt Verantwortung. Sei es gegenüber seiner Familie, seinem Unternehmen oder gegenüber der Gesellschaft. Er wird daher seine Vermögensverhältnisse über den Tod hinaus ordnen wollen. Ein geeignetes Instrument, mit dem sich die unterschiedlichsten Zielvorstellungen in die Tat umsetzen lassen, stellt die Gründung einer Stiftung dar.

Darüber hinaus steht Ihnen die Landesbank Berlin als Testamentsvollstrecker zur Abwicklung Ihres Nachlasses zur Verfügung.

Voraussetzung hierfür ist, dass bereits im Testament die Durchführung der Testamentsvollstreckung durch die Landesbank Berlin AG angeordnet wird.

Nachlassmanagement
Nachlassmanagement

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Eine Testamentsvollstreckung ist u.a. sinnvoll, wenn:
  • Streitigkeiten unter den Erben zu befürchten sind,
  • keine unmittelbaren Erben vorhanden sind, aber eine letztwillige Verfügung ausgeführt werden soll,
  • junge oder unerfahrene Erben vorhanden sind oder
  • durch entsprechende Verfügung der Nachlass über längere Zeit verwaltet werden muss.

Wie ordne ich eine Testamentsvollstreckung an?

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung und die Berufung des Testamentsvollstreckers muss bereits im Testament oder Erbvertrag in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen. Nach dem Tode des Erblassers ist eine Anordnung durch die Erben nicht mehr möglich.

Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker hat die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Je nach Umfang der übertragenen Aufgaben zählen hierzu u.a.:
  • die Ermittlung und Inbesitznahme des Nachlasses,
  • die Auflösung der Wohnung,
  • die Kündigung von Miet- und Abonnementverträgen,
  • die Feststellung und Regelung der Nachlassverbindlichkeiten,
  • die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung,
  • die Aufteilung des Nachlasses an die Erben,
  • die Auskehrung von Vermächtnissen,
  • die Vollziehung und Überwachung der sonstigen testamentarischen Anordnungen.

Was kostet die Testamentsvollstreckung?

Gemäß § 2221 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, für seine Tätigkeit angemessen vergütet zu werden. Maßgeblich für die Vergütung ist der Pflichtenkreis des Testamentsvollstreckers und der Umfang der von ihm geleisteten Arbeit. In der Regel erfolgt die Berechnung der Vergütung nach Bruchteilen des Nachlasswertes. Daneben sind individuelle Regelungen möglich.

Warum die Landesbank Berlin AG zum Testamentsvollstrecker berufen?

Die Landesbank Berlin AG eignet sich aus zahlreichen Gründen als Testamentsvollstreckerin:
  • Erfahrene Volljuristen garantieren eine professionelle und zügige Abwicklung.
  • Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern, Maklern, Hausverwaltern und Gutachtern.
  • Qualitativ hochwertige und objektive Erledigung der Geschäfte.
  • Neutrale Abwicklung des Nachlasses.
  • Streitigkeiten zwischen Miterben werden vermieden.
  • Kein Ausfall des Testamentsvollstreckers aus gesundheitlichen, räumlichen oder anderen Gründen.
  • Verlässliche professionelle Betreuung der Vermögenswerte.
Stiftungsmanagement
Stfutungsmanagement

Allgemeines

Die Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Stiftung sind vielfältig. Wählen Sie zwischen gemeinnütziger, unselbstständiger oder Familienstiftung. Entscheiden Sie, ob Ihre Stiftung selbstständig agieren soll oder die Synergien eines Treuhänders nutzen darf.

Ihre Möglichkeiten
  • Engagement für die Gemeinschaft
  • Förderung kultureller Zwecke
  • Zersplitterung des Erbes vermeiden
  • Fortbestand des Unternehmens sichern

Egal in welche Richtung Ihre persönlichen Planungen zielen, wir unterstützen Sie gerne in allen Bereichen - ggf. unter Hinzuziehung externer Spezialisten.

Aktuelles

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Im Folgenden finden Sie Interviews, Aufsätze und Neuigkeiten rund um das Thema Stiftungen.

Weitere Informationen

Stiftungsziele

Für viele Stiftungen und Stifter wird es immer wichtiger, ihre Stiftungsziele wie beispielsweise Umwelt- oder Naturschutz durch die Strukturierung des Stiftungsvermögens nicht zu konterkarieren.

Nutzen Sie unsere unabhängige Expertise, um sich einen Einblick zum Begriff “Nachhaltigkeit” und zu nachhaltigen Vermögensanlagen zu verschaffen:

Download: Stiftungen Aktuell - Nachhaltigkeit

Netzwerk

Zusammen mit unseren Netzwerkpartnern beraten und unterstützen wir Sie in allen Phasen des Stiftungslebens.

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Stiftungsmanagement - Leistungen

Das Leistungsangebot der Landesbank Berlin für Stiftungen reicht von der Hilfestellung bei der Errichtung einer Stiftung, über die bedarfsorientierte Anlage des Stiftungsvermögens bis zur Unterstützung bei der laufenden Verwaltung.
  • Wir leisten Hilfe, wenn Sie eine Stiftung gründen wollen.
  • Wir unterstützen Sie bei der laufenden Verwaltung der Stiftung.
  • Wir stellen für Ihre speziellen Wünsche Kontakt zu in- und externen Spezialisten her.
  • Wir bieten Versicherungen rund um das Stiftungswesen an.
  • Wir strukturieren das Stiftungsvermögen bedarfsorientiert und im Einklang mit dem jeweils geltenden Stiftungszivil- und Stiftungssteuerrecht sowie der Stiftungssatzung.
  • Im Rahmen unserer Vermögensverwaltung helfen wir Ihnen, Zeit und Kosten zu sparen.
Rund ums Thema

Stiftung oder Spende?

Eine Zustiftung erhöht und stärkt das Stiftungsvermögen. Sie ist in ihrem Bestand zu erhalten und darf nicht für den Stiftungszweck ausgeschüttet werden.

Spende. Eine Spende stellt eine freiwillige Zahlung oder Lieferung von Gütern ohne Gegenleistung mit einer gewissen Zweckbestimmung dar.

Unterscheidung. Spenden können je nach Widmung - sowohl zur Stärkung des Stiftungsvermögens - als auch zur Förderung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Sponsoring. Beim Sponsoring schließen die Beteiligten einen Vertrag, in dem sich der Sponsor meist zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme und der Sponsoring-Empfänger zur Erbringung einer bestimmten Gegenleistung verpflichtet.

Unsere Broschüren

Fördern, was Ihnen am Herzen liegt. Bestellen Sie sich Ihr persönliches Exemplar der Broschüre “Fördern, was Ihnen am Herzen liegt - mit Ihrer Stiftung” oder laden Sie sich einfach die Broschüre als PDF-Datei herunter. Sie erhalten einen umfassenden Überblick, was wir für Sie leisten können.

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Stiftungsmanagement - Vermittlung

Als wirtschaftlich und sozial engagierte Universalbank vereint die Landesbank Berlin (LBB) mit der Berliner Sparkasse wie kaum ein anderer Finanzdienstleister die Vorzüge von Moderne und Tradition.

Unsere Wertpapierexperten und Juristen haben das Fachwissen, die Integrität und Zeit, sich umfassend um die individuellen Belange Ihrer Stiftung und Ihrer Wünsche als Stifter zu kümmern. Sie stehen Ihnen langfristig zur Verfügung, sind mit den Besonderheiten und Erfordernissen der Region bestens vertraut und nutzen das bestehende und kontinuierlich wachsende Netzwerk optimal aus.

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Stiftungsmanagement - Vermögensanlage

Auf spezielle Anlagevorschriften verzichten die meisten Landesstiftungssgesetze. Aufgrund der Anlageziele der Stiftung sowie der rechtlichen Grundlagen haben sich im Laufe der Zeit jedoch gewisse Prinzipien für das Vermögensmanagement von Stiftungen entwickelt:
  • Keine laufenden Umschichtungen oder kurzfristigen Differenzgeschäfte
  • Breite Streuung des Vermögens
  • Mindestbestand an festverzinslichen Anlagen
  • Bildung von Rücklagen
  • Keine ungedeckten Optionsgeschäfte

Versicherung

Nicht jede Versicherung ist sinnvoll. Jedoch kann es ein bedeutendes Risiko darstellen, keinen Versicherungsschutz zu haben. Dies gilt insbesondere für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in leitenden Funktionen der Stiftung.

Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Wahl der richtigen Versicherung.

Ansprechpartner

Unser Team vom Private Banking berät Sie in allen Fragen rund um das Nachlass- und Stiftungsmanagement.

 

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