Eine Zustiftung erhöht und stärkt das Stiftungsvermögen. Sie ist in ihrem Bestand zu erhalten und darf nicht für den Stiftungszweck ausgeschüttet werden.
Spende. Eine Spende stellt eine freiwillige Zahlung oder Lieferung von Gütern ohne Gegenleistung mit einer gewissen Zweckbestimmung dar.
Unterscheidung. Spenden können je nach Widmung - sowohl zur Stärkung des Stiftungsvermögens - als auch zur Förderung des Stiftungszwecks verwendet werden.
Sponsoring. Beim Sponsoring schließen die Beteiligten einen Vertrag, in dem sich der Sponsor meist zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme und der Sponsoring-Empfänger zur Erbringung einer bestimmten Gegenleistung verpflichtet.
Fördern, was Ihnen am Herzen liegt. Bestellen Sie sich Ihr persönliches Exemplar der Broschüre “Fördern, was Ihnen am Herzen liegt - mit Ihrer Stiftung” oder laden Sie sich einfach die Broschüre als PDF-Datei herunter. Sie erhalten einen umfassenden Überblick, was wir für Sie leisten können.
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Als wirtschaftlich und sozial engagierte Universalbank vereint die Landesbank Berlin (LBB) mit der Berliner Sparkasse wie kaum ein anderer Finanzdienstleister die Vorzüge von Moderne und Tradition.
Unsere Wertpapierexperten und Juristen haben das Fachwissen, die Integrität und Zeit, sich umfassend um die individuellen Belange Ihrer Stiftung und Ihrer Wünsche als Stifter zu kümmern. Sie stehen Ihnen langfristig zur Verfügung, sind mit den Besonderheiten und Erfordernissen der Region bestens vertraut und nutzen das bestehende und kontinuierlich wachsende Netzwerk optimal aus.
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Auf spezielle Anlagevorschriften verzichten die meisten Landesstiftungssgesetze. Aufgrund der Anlageziele der Stiftung sowie der rechtlichen Grundlagen haben sich im Laufe der Zeit jedoch gewisse Prinzipien für das Vermögensmanagement von Stiftungen entwickelt:
- Keine laufenden Umschichtungen oder kurzfristigen Differenzgeschäfte
- Breite Streuung des Vermögens
- Mindestbestand an festverzinslichen Anlagen
- Bildung von Rücklagen
- Keine ungedeckten Optionsgeschäfte
Nicht jede Versicherung ist sinnvoll. Jedoch kann es ein bedeutendes Risiko darstellen, keinen Versicherungsschutz zu haben. Dies gilt insbesondere für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in leitenden Funktionen der Stiftung.
Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Wahl der richtigen Versicherung.
Unser Team vom Private Banking berät Sie in allen Fragen rund um das Nachlass- und Stiftungsmanagement.
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