
Gezieltes Zinsmanagement durch den Einsatz einer ZinsobergrenzeEin Cap ist die vertragliche Festlegung einer Zinsobergrenze bezogen auf einen Referenzzinssatz (in der Regel Euribor). Der Käufer (Kreditnehmer) erwirbt hierbei das Recht, vom Verkäufer (Bank) Ausgleichszahlungen zu erhalten, wenn der Referenzzinssatz zu Beginn einer Zinsperiode über der vereinbarten Zinsobergrenze festgestellt wird. Durch den Kauf eines Zinscaps sichert sich der Kreditnehmer einen Höchstzinssatz für seine Finanzierung in Höhe der vereinbarten Zinsobergrenze zuzüglich der Kreditmarge aus dem zugrunde liegenden Euribor-Darlehen. Hierfür zahlt er als Käufer des Caps bei Abschluss eine einmalige Prämie. Solange der entsprechende Euribor unter der vereinbarten Zinsobergrenze festgestellt wird, profitiert der Kreditnehmer von den niedrigeren Zinskosten der Finanzierung.
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