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Zinscap

Gezieltes Zinsmanagement durch den Einsatz einer Zinsobergrenze

Ein Cap ist die vertragliche Festlegung einer Zinsobergrenze bezogen auf einen Referenzzinssatz (in der Regel Euribor).

Der Käufer (Kreditnehmer) erwirbt hierbei das Recht, vom Verkäufer (Bank) Ausgleichszahlungen zu erhalten, wenn der Referenzzinssatz zu Beginn einer Zinsperiode über der vereinbarten Zinsobergrenze festgestellt wird.

Durch den Kauf eines Zinscaps sichert sich der Kreditnehmer einen Höchstzinssatz für seine Finanzierung in Höhe der vereinbarten Zinsobergrenze zuzüglich der Kreditmarge aus dem zugrunde liegenden Euribor-Darlehen.

Hierfür zahlt er als Käufer des Caps bei Abschluss eine einmalige Prämie.

Solange der entsprechende Euribor unter der vereinbarten Zinsobergrenze festgestellt wird, profitiert der Kreditnehmer von den niedrigeren Zinskosten der Finanzierung.

Zinscap

Ein Zinscap empfiehlt sich für Kunden, die:
  • ein Euribor-Darlehen aufgenommen haben oder aufnehmen werden,
  • von den Vorteilen der variablen Finanzierung profitieren, sich jedoch gleichzeitig gegen das Risiko steigender Zinsen absichern möchten,
  • keine genaue Vorstellung über die zukünftige Zinsentwicklung haben oder unveränderte bzw. fallende Kurzfristzinsen erwarten.
Wichtige Hinweise
Diese Information stellt weder eine Anlageberatung oder Empfehlung, noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder Veräußerung des genannten Produktes dar. Eine individuelle Aufklärung durch einen Anlageberater und ggf. Steuerberater ist empfehlenswert.
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