Offenlegungsberichte nach §26a KWG

Der Offenlegungsbericht nach § 26a KWG verfolgt das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz zugänglich gemacht werden.

Der §26a KWG gilt in Verbindung mit den Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die seit dem 1. Januar 2014 in der gesamten Europäischen Union gelten.

Die Offenlegung erfolgt gemäß CRR auf oberster Gruppenebene, das heißt auf Ebene der BSK-Gruppe. Die zur BSK-Gruppe gehörende Landesbank Berlin AG (LBB)/Berliner Sparkasse (BSK) fungiert seit 1. Januar 2023 gemäß §10a Abs. 3 KWG als übergeordnetes Unternehmen der aufsichtsrechtlichen Gruppe. Das bedeutende Tochterunternehmen der BSK-Gruppe, die LBB/BSK als Einzelinstitut, veröffentlicht gemäß Artikel 13 CRR einen eigenen Bericht.